Das DSGVO-Risiko
Null manueller AufwandNach der einmaligen Einrichtung entfällt das Herunterladen, Zwischenspeichern und Weiterleiten von Dateien. Ihre Daten fließen per Knopfdruck verschlüsselt direkt in das DATEV-System der Kanzlei.
Sehr geehrtes Kanzlei-Team,wir möchten unsere Lohn-Bewegungsdaten aus unserer Zeiterfassung künftig DSGVO-konform und vollautomatisch übertragen. Bitte schalten Sie hierfür in Ihrer DATEV-Rechteverwaltung den DATEV Lohnimportdatenservice für unsere Mandantennummer frei. Geben Sie uns kurz Bescheid, sobald dies erledigt ist. Vielen Dank!
Information für Steuerberater / KanzleienFür die Übermittlung der Mandantendaten aus unserer Zeiterfassung nutzen wir denDATEV Lohnimportdatenservice(Cloud-Schnittstelle über die DATEV-Connect online Infrastruktur).Was Sie in der Kanzlei tun müssen:
Öffnen Sie dieDATEV Rechteverwaltung online Vergeben Sie für den entsprechenden Mitarbeiter bzw. die SmartCard des Mandanten das Recht für denLohnimportdatenserviceunter der jeweiligen Beraternummer und Mandantennummer. Nach erfolgreicher Freischaltung kann der Mandant die Ersteinrichtung in Crewmeister durchführen. Die Daten werden künftig als offene Importdaten im DATEV-Lohnprogramm (Lohn und Gehalt / LODAS) unterMandantendaten -> Daten holen -> Vortragswerte/Bewegungsdatenbereitgestellt.
